Informationen für Kolleg*innen

Voraussetzungen für die ambulante Durchführung von Allgemeinanästhesien expand_less

Gesicherte häusliche Versorgung

  • Der Patient muss über ein Telefon verfügen, da wir spätestens am Tag vor dem Eingriff zur Abklärung von Risikofaktoren und zur Aufklärung über die Anästhesie anrufen. Der Patient sollte über unseren Anruf vorinformiert werden.
  • Eine erwachsene Betreuungsperson muss für die Abholung des Patienten nach dem Eingriff zur Verfügung stehen. Auch in den nächsten 12 – 24 Stunden soll der Patient nicht alleine bleiben.

Vorerkrankungen und -medikation

  • Stabil eingestellte chronische kardiovasculäre oder pulmonale Vorerkrankungen, ein gut eingestelltes Anfallsleiden (Anfallsfreiheit in den letzten sechs Monaten) oder ein Diabetes mellitus (auch insulinpflichtig) müssen keine Kontraindikationen für die ambulante Durchführung sein.
    Bei deren Vorliegen ist aber die rechtszeitige Rücksprache mit dem Anästhesisten zur Risikoeinschätzung wünschenswert, ebenfalls bei erblichen Muskelerkrankungen des Patienten oder in dessen Familienanamnese.
  • Thrombozytenaggregationshemmer (ASS, Clopidogrel u.a.) sowie Markumar oder neue orale Antikoagulantien erfordern ein differenziertes, individuelles Vorgehen. Keinesfalls sollte eine solche Medikation ohne Rücksprache mit dem Hausarzt und/ oder dem Anästhesisten abgesetzt werden.
  • Bei akuten Infekten (respiratorisch oder gastrointestinal) sollte ein ambulanter Wahleingriff verschoben werden. Ein leichter Schnupfen ohne Fieber ist keine Kontraindikation.

Voruntersuchungen

  • Bei Patienten ohne relevante Vorerkrankungen sind bis zum 60. Lebensjahr anästhesiologischerseits keine Voruntersuchungen notwendig.
  • Bei über 60-jährigen Patientinnen oder entsprechenden Vorerkrankungen sind erforderlich: kleines Blutbild, Elektrolyte, Gerinnung, ɣGT, Kreatinin, BZ sowie ein EKG; nur bei schweren Vorerkrankungen der Lunge eine Lungenfunktionsdiagnostik.
  • ggf. vorhandene hausärztlichen oder internistische Vorbefunde bzw. Ergebnissen von Spezialuntersuchungen (z.B. Herzkatheteruntersuchung, Schrittmacherfunktionsprüfung o.ä.) sollten dem Anästhesisten zur Verfügung gestellt werden.

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Katarakt-Operationen werden in 95% der Fälle in Regionalanästhesie durchgeführt.

Um unsere gemeinsamen Patienten bestmöglich behandeln zu können, bitten wir Sie bei Ihnen vorliegende Informationen über Vorerkrankungen und Dauermedikation, Laborwerte oder internistische Vorbefunde zum OP-Termin mitzugeben.

Wenn bei über 60-jährigen Patienten eine Operation in Vollnarkose geplant ist, bitten wir Sie um ein „präoperatives Labor“ und ein EKG.

Eine thrombozytenaggregationshemmende Mono-Therapie mit ASS kann fortgesetzt werden.

Patienten unter einer Antikoagulation mit Kumarinderivaten sollten präoperativ auf eine INR von < 1,5 bzw. einen Quickwert von > 50% eingestellt werden. Sollten Sie bei Risikopatienten ein „Bridging“ mit niedermolekularem Heparin erwägen, bitten wir um eine abendliche Gabe.

Bei Katarakt-OP`s in Tropfanästhesie muss die Antikoagulation nicht unterbrochen werden. Deshalb prüfen wir, ob die Durchführung in Tropfanästhesie möglich ist. Leider ist dies Verfahren aber nicht für alle der betroffenen Patienten geeignet.

Eine duale Aggregationshemmung oder die Behandlung mit neuen oralen Antikoagulantien erfordert ein individuelles Vorgehen.

Dies besprechen wir mit den Patienten und halten ggf. mit Ihnen Rücksprache.

Vielen Dank!